Arbeitsmedizin
Erkrankungen am Arbeitsplatz waren bereits 1500 v. Chr. im alten Ägypten bekannt. Hier wurden bei Steinmetzen vermehrt Staublungenerkrankungen festgestellt. Auch Hippokrates (460-377 v. Chr.), wies auf einen Zusammenhang zwischen Beruf und Krankheit hin, und die beiden Ärzte Paracelsus (1493-1451) und Agricola (1494-1555) stellten seinerzeit bei Bergarbeitern Blei-, Quecksilber- und Arsenvergiftungen fest. Im Jahre 1929 wurde der Begriff "Arbeitsmedizin" offiziell in den Sprachgebrauch einbezogen. Das erste Unfallversicherungsgesetz geht auf Bismarck zurück, der es 1884 im neuen Deutschen Reich durchsetzte. Im Jahre 1974 trat das Arbeitssicherheitsgesetz in Kraft, gefolgt vom Arbeitsschutzgesetz, das 1996 (nach Vorgaben der EU) verabschiedet wurde.
Der Berufsalltag im Wandel
Laut Gesetzgeber besteht also für Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitern, die eine arbeitsmedizinische Versorgung mit einbezieht. Die Arbeitsmedizin ist ein eigener Fachbereich der Medizin. Sie ist in unserer heutigen Zeit unentbehrlich geworden. Die Arbeitswelt unterlag und unterliegt immer noch einem ständigen Wandel, der sich auch auf die Inhalte der Arbeitsmedizin auswirkt. Heute stehen Beratung und Aufklärung, Sicherheit, Umwelt und die Psyche des Menschen im Vordergrund. Mobbing und Workaholic sind Begriffe unserer heutigen, modernen Zeit. Neue Berufe, immer bessere Qualifikationen, eine veränderte Umwelt, sowie der Umgang mit neuen Materialien und Stoffen, stellen hohe Anforderungen an die Arbeitsmedizin und erfordern regelmäßige Weiterbildungen.
Grundlagen der Arbeitsmedizin
Die Arbeitsmedizin setzt sich für die Gesundheit und Leistungsfähigkeit jedes Arbeitnehmers ein, und sie versucht herauszufinden, ob die Arbeit, die beruflichen Anforderungen, so wie Arbeitsbedingungen, Auslöser für Erkrankungen sein können. Dazu führt der Arbeitsmediziner mit den Arbeitnehmern Gespräche, um Probleme rechtzeitig erkennen und beratend wirken zu können. Ziel ist, berufsbedingte Erkrankungen zu verhindern und, wenn erforderlich, vorbeugend einzugreifen. Auch die Förderung gesundheitlicher Maßnahmen (Rehabilitation) wird von der Arbeitsmedizin unterstützt. Durch Untersuchungen der Arbeitnehmer soll deren körperliche Leistungsfähigkeit, die Belastungsfähigkeit und Einsatzfähigkeit festgestellt werden. Dazu werden vom Arbeitsmediziner u. a. Messungen der Augensehschärfe durchgeführt, das Lungen- und Atemvolumen (Spirometrie) gemessen und Prüfungen des Gehörs (Audiometrie) vorgenommen, um rechtzeitig Erkrankungen des Hörorgans diagnostizieren zu können.
Röntgenuntersuchungen und Impfungen, das Erkennen von Berufskrankheiten und die Durchführung von Laboranalysen zur Bestimmung gefährlicher Schadstoffe am Arbeitsplatz, wie Pflanzenschutzmittel, Nitroverbindungen, Metalle oder Lösungsmittel, sind Aufgaben der Arbeitsmedizin. Der Arbeitsmediziner beurteilt den Arbeitnehmer hinsichtlich seiner Arbeits-, Berufs- und Erwerbfähigkeit und übernimmt eine beratende Funktion bei einem eventuellen Arbeitsplatzwechsel.
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